Abrechnung auf Basis der geltenden Gebührenordnung

Die von uns erbrachten funktionsanalytischen Leistungen (FAL) sowie weitere Leistungen werden auf der Basis der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte  (GOÄ) abgerechnet. Diese Kosten werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen.

Funktionsanalytische Leistungen sind jedoch nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung, d.h. Kassenpatienten werden die entstehenden Kosten in der Regel nicht erstattet.

Für spezielle von uns eingesetzte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die in der GOZ von 1988 noch nicht erfasst waren und die im Rahmen des wissenschaftlichen Fortschrittes entwickelt wurden, führen wir eine Analogberechnung nach § 6 Abs. 2 der GOZ durch.

Inwieweit diese Kosten von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und der Erstattungspraxis Ihrer Versicherung ab.

Eine genaue Vorhersage der Gesamtkosten ist erst nach erfolgter Erstuntersuchung möglich. Für alle Leistungen erhalten Sie von uns einen Heil- und Kostenplan, der genaue Auskunft über die einzelnen notwendigen Untersuchungs- und Therapieschritte gibt.

Für weitere Informationen über die Kosten für eine CMD-Untersuchung und ihre Erstattung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.